Arbeitssicherheit

Verschiedene Gesetze und Verordnungen

Die gesetzliche Verpflichtung zum Arbeitsschutz ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgelegt und wird in den, von den Berufsgenossenschaften herausgegebenen Vorschriften in Umfang und Art der Aufgaben vorgeschrieben. Hierbei ist es möglich, dies entweder extern oder intern auszuführen. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist für jeden Betrieb die Bestellung einer externen oder internen Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi, alt: SiFa) vorgeschrieben. Je nach Art und Größe ist auch die Bestellung einer betriebsärztlichen Betreuung notwendig.

Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sind wie folgt zu umreißen:

  • Betriebsbegehungen mit Mängelfeststellung, Verfolgung der Abarbeitung und Hilfestellung zur Bearbeitung
  • Bearbeitung von Arbeitsunfällen ggf. mit Betriebsanlagen- und Arbeitsmittelüberprüfung
  • Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
  • Beurteilung von Arbeitsplatzbedingungen
  • Organisation der Zusammenarbeit mit der betriebsärztlichen Betreuung
  • Bildung des Arbeitsschutzausschusses
  • Beratung und Prüfung von Arbeitschutzausrüstung auf Eignung